
Die föderalistische Struktur des Landes prägt das Steuersystem der Schweiz. Das Schwergewicht liegt bei den direkten Steuern. Die Steuerbelastung ist im europäischen Umfeld – für Unternehmen wie auch für natürliche Personen – moderat. Die Mehrwertsteuer (MWST) und die Zölle sind im internationalen Vergleich ebenfalls niedrig.
Einkommenssteuern werden in der Schweiz sowohl vom Bund (Bundessteuer) als auch von den Kantonen und Gemeinden (Staats- und Gemeindesteuern) erhoben. Da jeder der 26 Kantone ein eigenes Steuergesetz kennt, ist die Steuerbelastung in den einzelnen Kantonen unterschiedlich.
Einkommens- und Vermögenssteuer
Alle Kantone besteuern die steuerpflichtigen Personen auf der Gesamtheit ihrer Einkünfte und ihrer Vermögen. Die Einkommenssteuer wird grundsätzlich nach der Summe aller Einkünfte bemessen. Die Summe aller Einkünfte (Bruttoeinkommen) entspricht aber nicht dem steuerbaren Einkommen. Dieses ergibt sich erst nach den zulässigen Abzügen. Der Vermögensbesteuerung unterliegt das Bruttovermögen abzüglich der nachweisbaren Schulden und der zulässigen Sozialabzüge.
Veranlagt werden Sie aufgrund Ihrer selbst ausgefüllten Steuererklärung. Mehr dazu finden Sie unter «Selbstdeklaration».
Steueramt der Gemeinde zuständig
Der Bezug der Einkommens- und Vermögenssteuer der natürlichen Personen erfolgt gesamthaft, d.h. sowohl für den Staat (Kanton) als auch für die Gemeinden, über die Steuerämter der politischen Gemeinden. Ebenfalls dezentral in den einzelnen Gemeinden wird die direkte Bundessteuer der natürlichen Personen bezogen.
Bitte wenden Sie sich für entsprechende Auskünfte an das zuständige Steueramt Ihrer Gemeinde.
Berechnen der Steuern
Mit Hilfe des Steuerrechners können Sie die Steuerbelastung für eine beliebige St.Galler Gemeinde berechnen. Parallel dazu können Sie auch eine Vergleichsrechnung mit geänderten Angaben vornehmen.